Ist ein Mitarbeiter in einem 12-Monats-Zeitraum mehr als 6 Wochen/42 Tage wiederholt oder am Stück arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihm ein BEM anbieten. Das BEM ist ein strukturierter Prozess, der zum Ziel hat, dem erkrankten Mitarbeiter die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und eine erneute Erkrankung aus demselben Grund soweit wie möglich zu vermeiden. Dabei spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle. Ein BEM muss also auch dann angeboten werden, wenn die Erkrankung nicht mit der Arbeit zusammenhängt. Da jede Krankheit den Arbeitgeber Geld kostet, macht das BEM Sinn – egal welche Ursache die krankheitsbedingte Abwesenheit hat.
Der Arbeitgeber MUSS ein BEM anbieten, der Arbeitnehmer KANN der Durchführung zustimmen. Er kann auch ablehnen – ohne Begründung. Das Ziel des BEMs – nämlich den Weg zurück in die Arbeit zu erleichtern – sollte jedoch bei einer Entscheidung immer bedacht werden.
Mein Service:
- Unterstützung bei der Implementierung
- Tätigkeit als externe BEM-Beauftragte
- Fallberatung / Führen der BEM-Gespräche